Tz. 194
Hauptanwendungsbereich der Norm ist der Finanzsektor. Mögliche Anwendungsfälle sind:[325]
- Emissionskonsortien
- Paketübernahmen durch Banken zwecks Platzierung
- Sanierungsbeteiligungen von Kreditinstituten (s. dazu auch § 340j HGB)
- Aufbringung von Startkapital (seed money) als Anschubfinanzierung (insbesondere in neu gegründete Publikumsfonds)
Im Industriesektor kommt die Norm allenfalls in Sonderkonstellationen in Betracht:[326]
Bei Akquisition einer Unternehmensgruppe steht von Vornherein fest, dass bestimmte Teilbereiche nicht zur Konzernpolitik passen und daher unmittelbar weiterveräußert werden sollen
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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