Tz. 462

§ 303 HGB wurde seit Inkrafttreten des BilRiLiG nicht modifiziert. Es ergaben sich jedoch mittelbare Änderungen im Hinblick auf die Erfassung latenter Steuern. So sehen die Bestimmungen nach § 306 HGB die Bildung eines Abgrenzungspostens zur Anpassung des ausgewiesenen Steueraufwands an das ausgewiesene Konzernergebnis vor, sofern das Konzernergebnis wegen Konsolidierungsmaßnahmen vom kumulierten Ergebnis der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen vorübergehend abweicht. Bis zur Verabschiedung des BilMoG vollzog sich diese Abgrenzung von latenten Steuern nach dem sog. Timing-Konzept. Seit Inkrafttreten des BilMoG folgt die Abgrenzung latenter Steuern hingegen dem bilanzorientierten Temporary-Konzept.[626]

[626] Kessler/Kihm/Leinen, in: Bertram u. a., HGB, § 303 HGB Rn. 3; Förschle/Deubert, in: BeckBilKo, § 303 HGB Rn. 1.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge