Tz. 100
Die Diskussion, ob die Aufstellung von Teilkonzernabschlüssen sachgerecht ist und welche Anforderungen an eine Befreiungsmöglichkeit nach § 291 HGB zu stellen sind (vgl. Tz. 80), erstreckt sich mutatis mutandis auch auf die Befreiungsmöglichkeit von Konzernabschlüssen aus Drittstaaten. Zu § 292 HGB wurde in der Vergangenheit darüber hinaus rechtpolitisch kritisiert, dass der Verordnungsgeber von dem in § 292 Abs. 1 Satz 3 HGB eingeräumten Wahlrecht der Gegenseitigkeit in der KonBefrV keinen Gebrauch gemacht hat. Danach wäre es möglich gewesen, die Befreiungswirkung eines Drittstaaten-Konzernabschlusses davon abhängig zu machen, dass der Sitzstaat des (befreienden) Mutterunternehmens spiegelbildlich auch deutschen Konzernabschlüssen eine befreiende Wirkung einräumt.[192] Bei der Neufassung der Norm durch das BilRUG hat der Gesetzgeber diese Kritik leider nicht aufgegriffen.[193]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen