Tz. 63

Unter structured entities sind im Allgemeinen solche Unternehmen zu verstehen, die im Regelfall nicht über Stimmrechte zu beherrschen sind, da es mit Blick auf das in ihrem Gründungsakt bereits eng prädeterminierte Aktivitätsspektrum kaum fortlaufender Entscheidungen bedarf. Für die Beurteilung der Beherrschung sind bei structured entities insbesondere folgende Faktoren beachtlich, auf denen aufbauend eine Gesamtbeurteilung erforderlich ist:[133]

  • Zweck und Struktur des Unternehmens
  • praktische Fähigkeiten des Investors zur Bestimmung der relevanten Aktivitäten
  • spezielle Beziehungen zwischen Investor und untergeordnetem Unternehmen
  • Ausmaß, in dem der Investor den Ergebnisvariabilitäten – d. h. den Chancen und Risiken – des untergeordneten Unternehmens ausgesetzt ist
[133] Lüdenbach/Freiberg, PiR 2012, 41 (47).

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