Tz. 199

Die Prüfung hat an jedem Konzernabschlussstichtag neu zu erfolgen. Dabei ist nicht nur auf den einzelnen Konzernabschluss abzustellen, sondern (auch) auf den Vergleich der Konzernabschlüsse im Zeitablauf.[335]

[335] DRS 19.102.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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