Tz. 193
Das Gesetz sieht eine zeitliche Befristung des Einbeziehungswahlrechts nicht vor. Eine zunehmende Haltedauer (ab ca. 3 Jahren) spricht jedoch gegen eine ausschließliche Weiterveräußerungsabsicht. Die Voraussetzungen der Norm sind an jedem Konzernabschlussstichtag erneut zu prüfen.[324]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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