Tz. 217

Der Konzernanhang ist der dritte Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses. In ihn sind diejenigen zusätzlichen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Konzernbilanz oder der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder die aufgrund der Ausübung eines Wahlrechts zu machen sind. Seine inhaltliche Ausgestaltung ist ebenfalls detailliert im HGB geregelt, insbes. in §§ 313, 314 HGB und durch den Verweis in § 298 Abs. 1 HGB auf die entsprechenden Vorschriften zum Einzelabschluss.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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