Tz. 397

In IFRS 3 sind zum einen Bestimmungen enthalten, die ausschließlich den Konzernabschluss betreffen. Hierzu zählen insbesondere die Bestimmungen zu den nicht beherrschenden Anteilen. Zum anderen weist IFRS 3 zahlreiche sowohl den Einzel- als auch den Konzernabschluss betreffende Bestimmungen auf. Hierzu zählen u. a. die Vorschriften zur Bestimmung sowie Verteilung der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs sowie zur Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts oder zu seiner Fortschreibung. Während diese Vorschriften bei einem share deal lediglich im Konzernabschluss gelten, sind sie beim asset deal zusätzlich auch für den Einzelabschluss anzuwenden.[542]

[542] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 31 Rn. 5–7.

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