Tz. 111
Die in § 291 Abs. 3 HGB genannten Ausnahmen von der Befreiungsmöglichkeit für bestimmte (zu befreiende) kapitalmarktorientierte Unternehmen (vgl. Tz. 91) sowie bei entsprechendem Antrag einer Minderheit der Gesellschafter des (zu befreienden) Mutterunternehmens (vgl. Tz. 92) gelten entsprechend (Abs. 2 Satz 2).[212]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen