Tz. 390

Die Vorschriften des IFRS 3 (geändert 2008) treten für Unternehmenszusammenschlüsse in Kraft, deren Erwerbszeitpunkt zu Beginn der ersten Berichtsperiode eines am 01.07.2009 oder danach beginnenden Geschäftsjahres liegt. Eine frühere Anwendung ist zulässig, wenn zugleich IAS 27 (geändert 2008) angewandt wird (IFRS 3.IN3).

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