Tz. 140
Die durch das BilMoG 2009 geänderten Berichtspflichten bei wesentlichen Änderungen des Konsolidierungskreises gelten erstmals für Erwerbsvorgänge in Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2009 begonnen haben (Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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