Tz. 264
§ 244 HGB: Der Konzernabschluss ist in deutscher Sprache und in der Währung Euro aufzustellen (vgl. Kapitel 4 Tz. 124).
Tz. 265
§ 245 HGB: Der Konzernabschluss ist unter Angabe des Datums zu unterzeichnen, und zwar am Ende des Konzernanhangs (vgl. Kapitel 4 Tz. 125). Bei Zusammenfassung mit dem Anhang des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens (Abs. 3 Satz 3) genügt die einmalige Unterzeichnung des zusammengefassten Anhangs/Konzernanhangs.[400]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen