Tz. 353

Ein sukzessiver Erwerb wird durch § 301 HGB nicht explizit aufgegriffen. Entscheidend ist, wann die Eingliederungsvoraussetzungen erfüllt sind und das Unternehmen demnach zum Tochterunternehmen wird. Für die Anteile, die bis zum Erstkonsolidierungszeitpunkt erworben wurden, ist eine Bewertung des (anteiligen) Reinvermögens des Tochterunternehmens mit den zu diesem Zeitpunkt beizulegenden Zeitwerten vorzunehmen.[497]

[497] Scheffler, in: Petersen u. a., BilanzR, § 301 HGB Rn. 138. Weiterführend zum sukzessiven Erwerb Müller, in: Bertram u. a., HGB, § 301 HGB Rn. 82–86.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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