Tz. 619
Die Saldierung von Unterschiedsbeträgen der Aktiv- und Passivseite wurde mit Verabschiedung des BilMoG abgeschafft. Entsprechend kann auf diese Weise zu Befreiungszwecken kein Einfluss mehr auf die Konzernbilanzsumme genommen werden.[832]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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