Tz. 98
Die Norm gilt in mehrstufigen Konzernen und komplettiert § 291 HGB. Mutterunternehmen i. S. d. § 290 HGB, die einem anderen Mutterunternehmen nachgeordnet und in dessen Konzernabschluss einbezogen sind, sollen von der Konzernrechnungslegungspflicht befreit sein. Während § 291 HGB Fälle erfasst, in denen das übergeordnete (befreiende) Mutterunternehmen seinen Sitz innerhalb von EU/EWR hat, betrifft die Norm Drittlandsfälle, d. h., das (befreiende) Mutterunternehmen hat seinen Sitz außerhalb von EU/EWR.[191]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen