Tz. 78

Die Norm gilt in mehrstufigen Konzernen. Begünstigte der Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht können sämtliche Mutterunternehmen i. S. d. § 290 HGB sein, die ihrerseits einem anderen Mutterunternehmen nachgeordnet und in dessen Konzernabschluss einbezogen sind. Dieses übergeordnete (befreiende) Mutterunternehmen muss seinen Sitz im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR haben (zu weiteren Anforderungen an das befreiende Mutterunternehmen vgl. Tz. 81 ff.). Hat das befreiende Mutterunternehmen seinen Sitz demgegenüber außerhalb der EU/des EWR, kommt eine Befreiung nach § 292 HGB in Betracht (vgl. Tz. 113 ff.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge