Tz. 258

Abs. 1 ist die zentrale Norm für die Regelungen über Ansatz, Bewertung und Gliederung des Konzernabschlusses. Allerdings enthält sie keine detaillierten eigenständigen Regelungen, sondern verweist (fast vollumfänglich) auf die entsprechenden Regelungen für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften, wobei zum einen die Eigenarten des Konzernabschlusses, zum anderen rechtsform- und geschäftszweigspezifische Besonderheiten zu beachten sind. Abs. 2 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Zusammenfassung von Konzernanhang und Anhang des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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