1. Einleitung

a) Überblick

 

Tz. 212

Mit dem IFRS Practice Statement Management Commentary reagierte das IASB auf die stetig steigende Bedeutung einer Zukunfts- und Wertorientierung in der freiwilligen Unternehmensberichterstattung (Value Reporting)[161] wie auch der verpflichtenden Lage- bzw. Managementberichterstattung. Damit folgt das IASB dem Trend, standardisierte Regelungen zur Lage-/Managementberichterstattung zur Verfügung zu stellen, wie sie neben der in Deutschland bekannten Lageberichterstattung z. B. in Form der Management’s Discussion and Analysis (MD&A) in Kanada und den USA, des Operating and Financial Review (OFR) in Großbritannien oder des Director’s Report in Australien vorliegen.[162] Die Lösung, die das IASB in diesem Zusammenhang entwickelt hat, weicht jedoch hinsichtlich der Art der Verlautbarung maßgeblich von den bekannten Standards ab.

[161] Zum Value Reporting u. a. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss, Stuttgart, 2014, 945.
[162] Fink, KoR 2006, 141.

b) Entstehungsgeschichte

 

Tz. 213

Bereits 2002 begann das IASB sich mit der Frage zu beschäftigen, ob und – wenn ja – in welchem Umfang oder Format Regelungen für eine Managementberichterstattung entwickelt werden sollten. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die mit Vertretern unterschiedlicher Standardsetter besetzt wurde. Auch ein Vertreter des DRSC nahm an dieser Arbeitsgruppe teil. 2005 wurde daraufhin ein Diskussionspapier zum management commentary veröffentlicht,[163] 2009 folgte mit ED/2009/6 ein Exposure Draft hierzu.[164] Schließlich wurde Ende 2010 das finale IFRS Practice Statement Management Commentary (PS MC) veröffentlicht.[165]

[163] Beiersdorf/Buchheim, BB 2006, 96; Fink, KoR 2006, 141.
[164] Fink, KoR 2009, 608; Kajüter/Guttmeier, DB 2009, 2333.
[165] Fink/Kajüter, KoR 2011, 177; Melcher/Murer, DB 2011, 430; Kajüter/Fink, KoR 2012, 247.

c) Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

 

Tz. 214

Das PS MC stellt keinen internationalen Standard zur Finanzberichterstattung dar. Stattdessen hat sich das IASB dazu entscheiden, mit dem PS MC eine neuartige Form der Verlautbarung zu etablieren – ein IFRS Practice Statement. Dieses ist als unverbindliche Anwendungsleitlinie zu verstehen, deren Anwendbarkeit auf nationaler Ebene seitens des Gesetzgebers, Standardsetters oder der Börsenaufsichtsbehörden zu regeln ist. In Deutschland dürfte sich die Diskussion hierüber jedoch erübrigen, da die Regelungen zum einen nicht von der IAS-Verordnung 1606/2002 erfasst werden (hier wird in Art. 2 von internationalen Rechnungslegungsstandards und damit verbundenen Auslegungen gesprochen, d. h. IAS/IFRS und SIC-/IFRIC-/IFRS IC-Interpretationen) und zum anderen mit § 315 HGB gesetzliche Regelungen zu einer verpflichtenden Konzernlageberichterstattung bestehen, die auch deutsche IFRS-Bilanzierer anzuwenden haben (vgl. Tz. 190 ff.). Die grundsätzliche Möglichkeit, freiwillig die Vorgaben des PS MC zu erfüllen (z. B. i. S. eines dualen Managementberichts)[166], wird dadurch jedoch nicht begrenzt.

 

Tz. 215

Das PS MC kann seit dem 08.12.2010 prospektiv angewendet werden (PS MC.41).

[166] Kajüter/Fink, KoR 2012, 247 (248).

d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

 

Tz. 216

Ein in der rechtspolitischen Diskussion wesentlicher Aspekt ist, ob ein nach den Vorgaben des DRS 20 erstellter Lagebericht gleichzeitig auch die Anforderungen des PS MC erfüllt. Problemfelder sind dabei oft formaler Natur (z. B. die mangelnde Abgrenzung des management commentary vom Abschluss). Inhaltlich sollten hingegen die vergleichsweise offenen Formulierungen des PS MC dazu führen, dass die Voraussetzungen für eine Übereinstimmungserklärung nach PS MC.7 bei umfassender Anwendung der einschlägigen DRS (inkl. einer Berichterstattung zu Zielen und Strategien) von einem handelsrechtlichen Lagebericht ohne übermäßigen Zusatzaufwand erfüllt werden können. Auch spricht nichts dagegen, eine Übereinstimmungserklärung mit dem PS MC in einen handelsrechtlichen Lagebericht aufzunehmen.[167]

[167] Fink/Kajüter/Winkeljohann, Lageberichterstattung, Stuttgart, 2013, 41.

2. Erläuterung

a) Berichtsgrundsätze

 

Tz. 217

Ähnlich dem handelsrechtlichen Lagebericht folgt auch der management commentary einem prinzipienbasierten Ansatz, was sich in den Berichtsgrundsätzen und qualitativen Anforderungen niederschlägt. Als Berichtsgrundsätze werden die Sichtweise des Managements (management’s view) und die Ergänzung und Erweiterung des Abschlusses (supplement and complement) definiert.

 

Tz. 218

Der Grundsatz der Sicht des Managements entspricht weitestgehend dem Grundsatz der Vermittlung der Sichtweise der Unternehmensleitung nach DRS 20. So koppelt auch das PS MC die Berichterstattung perspektivisch an die Sichtweise des Managements und inhaltlich an unternehmensintern für Steuerungszwecke verwendete Daten. Zu beachten ist dabei, dass der Begriff des Managements im PS MC weder i. S. d. Chief Operating Decision Makers nach IFRS 8, noch als Key Management Personnel gem. IAS 24 zu verstehen ist. Vielmehr leitet er sich aus den nationalen Regelungen zur Unternehmensführung ab (PS MC.BC30), womit in Deutschland wohl die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft zu verstehen sind.

 

Tz. 219

Der ...

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