Tz. 229

 
Grundsätze der Lageberichterstattung
Berichtsgrundsätze HGB/DRS 20 IFRS/PS MC
  Grundsatz der Vollständigkeit (DRS 20.12-.16)

Entsprechung in den Grundsätzen und qualitativen Anforderungen:

Ergänzung und Erweiterung des Abschlusses (PS MC.16)

Relevanz (F.QC6–10)

Glaubwürdige Darstellung, insbesondere Merkmal der Vollständigkeit (F.QC12–16)
  Grundsatz der Verlässlichkeit und Ausgewogenheit (DRS 20.17–.19)

Entsprechung in den Grundsätzen und qualitativen Anforderungen:

Ergänzung und Erweiterung des Abschlusses (PS MC.16)

Nachprüfbarkeit (F.QC26–28)

Glaubwürdige Darstellung, insbesondere Merkmale der Neutralität und der Fehlerfreiheit (F.QC12–16)
  Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (DRS 20.20–.30)

Entsprechung in den qualitativen Anforderungen:

Verständlichkeit (F.QC30–32)

Vergleichbarkeit (F.QC20–25)
  Grundsatz der Vermittlung der Sichtweise der Unternehmensleitung (DRS 20.31)

Entsprechung in dem Grundsatz:

Sichtweise des Managements (PS MC.15)
  Grundsatz der Wesentlichkeit (DRS 20.32-.33)

Entsprechung in dem Grundsatz bzw. der qualitativen Anforderung:

Wesentlichkeit (PS MC.21, F.QC11)
  Grundsatz der Informationsabstufung (DRS 20.34-.35)

Keine umfassende Entsprechung, aber:

entspricht in Teilen der Wesentlichkeit (PS MC.21)
  Kein den IFRS entsprechender Grundsatz

Qualitative Anforderung ohne Entsprechung im HGB:

Zeitnähe (F.QC29)
  Kein den IFRS entsprechender Grundsatz

Qualitative Anforderung ohne Entsprechung im HGB:

Kosten-Nutzen-Abwägung (F.QC35–39)
Inhalte der Lageberichterstattung
Grundlagen des ­Unternehmens HGB/DRS 20 IFRS/PS MC
Geschäftsmodell
  • Vermittlung eines Überblicks über das Unternehmen, der individuell in Bezug auf das Verständnis von Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens zu konkretisieren ist
  • Aufzählung möglicher Berichtsinhalte, keine fixen Vorgaben
  • Vermittlung eines Grundverständnisses zur Beurteilung des Unternehmenserfolgs, strategischer Möglichkeiten und der Geschäftsaussichten
  • Beispielhafte Aufzählung möglicher Berichtsinhalte, keine fixen Vorgaben
Strategiebericht­erstattung
  • Freiwillig anzuwendende Vorgaben, um die Berichtselemente des Lageberichts in den Kontext der Ziele und Strategien des Unternehmens einzuordnen
  • Zu berichten ist über strategische Ziele und (Gesamt-)Unternehmensstrategien
  • Inhaltliche Ausgestaltung nicht konkretisiert
  • Angaben zur Zielerreichung bei freiwilliger Strategieberichterstattung
  • Zukunftsorientierte Angaben zur Einschätzung der Unternehmensstrategien bzgl. künftiger Zielerreichung
  • Keine konkreten inhaltlichen Vorgaben
  • Beispielhafte Aufzählung möglicher Inhalte (konkrete Ausgestaltung obliegt dem Management)
Steuerungssystem
  • Verpflichtende Darstellung des internen Steue­rungssystems sowie dabei verwendeter Kennzahlen bei Kapitalmarktorientierung
  • Kennzahlenberechnung anzugeben (falls nicht offensichtlich)
  • Kennzahlenauswahl nach dem Management Approach
  • Keine zwingend vorgegebene Quantifizierung, jedoch für Kennzahlen per definitionem
  • Stetigkeitsgrundsatz
  • Kennzahlenangabe, jedoch ohne zwingende Darstellung des Steuerungssystems
  • Kennzahlenberechnung anzugeben
  • Kennzahlenauswahl nach dem Management Approach, aus Vergleichbarkeitsgründen branchenübliche Kennzahlen empfohlen
  • Quantifizierung für wesentliche Kennzahlen gefordert
  • Stetigkeitsgrundsatz
Forschung und Entwicklung
  • Umfangreiche Angabepflichten (F&E-Aktivitäten, Faktoreinsatz, Ergebnisse etc.)
  • Pflicht zur Quantifizierung bei Wesentlichkeit der Information
  • Angabepflichten zu aktivierten Entwicklungskosten
  • Keine expliziten Angabepflichten zu F&E im PS MC
  • IAS 38 fordert bestimmte Anhangangaben zu F&E-Ausgaben sowie selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
Zweignieder­lassungen
  • Verschiedene Angabepflichten (Sitz, Firmierung etc.) zu Zweigniederlassungen
  • Wesentlichkeitsgrundsatz
  • Keine expliziten Angabepflichten zu Zweigniederlassungen im PS MC
  • Vergleichbare Angaben im Segmentbericht möglich (IFRS 8)
Wirtschaftsbericht HGB/DRS 20 IFRS/PS MC
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
  • Bedingte Angabepflicht
  • Allgemeine, abstrakt formulierte Regelungen (beispielhaft)
Geschäftsverlauf und Lage
  • Allgemein formulierte Angabepflichten zu Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs
  • Umfangreiche, spezifische Angabepflichten zu Darstellung und Analyse von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Pflicht zur verdichteten Gesamtaussage zu Geschäftsverlauf und Lage
  • Allgemeine, beispielhaft formulierte Regelungen zum Geschäftsverlauf
  • Allgemein formulierte Regelungen zu einzelnen Aspekten der Teillagen in verschiedenen Berichtsteilen
Leistungsindikatoren
  • Angabepflichten zu bedeutsamen zur internen Steuerung verwendeten finanziellen Leistungsindikatoren
  • Angabepflichten zu bedeutsamen zur internen Steuerung verwendeten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, sofern für das Verständnis der Ausführungen nötig
  • Nachhaltigkeitsbezug ist aufzuzeigen
  • Wenig konkrete Regelungen zur Angabe ­finanzieller und nichtfinanzieller Leistungsmaßstäbe, die zur internen Steuerung verwendet werden
Prognosebericht HGB/DRS 20 IFRS/PS MC
Prognosen
  • Pf...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge