Tz. 182

Die mit dem BilRUG vorgenommenen Änderungen des § 315 HGB sind gem. den Vorschriften des EGHGB verpflichtend auf alle Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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