Tz. 71

Die Vorschrift verpflichtet Unternehmen die versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren sowie die diesen zugrundeliegenden Prämissen (z. B. den Zinssatz) anzugeben. Ebenso sollen künftig erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in die Erläuterung integriert werden. Auch die Sterbetafeln, die Basis der Berechnung darstellen, sind anzugeben.

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