Tz. 56

Aufgrund des BilRUG müssen zukünftig auch folgende Angaben zum Bestehen von

  • Genussrechten,
  • Wandelschuldverschreibungen,
  • Optionen,
  • Besserungsscheinen oder
  • vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten

geleistet werden. Neben der Anzahl der emittierten Papiere sind auch die damit verbrieften Rechte anzugeben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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