Tz. 50

Die Angabepflicht bezieht sich auf die Übernahme der persönlichen unbeschränkten Haftung für Schulden einer anderen (Personen-)Gesellschaft, unabhängig von einer bestimmten Anteilsquote.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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