Tz. 81

Mit dem BilRUG soll die Erklärung zu periodenfremden Aufwendungen und Erträgen im Anhang stattfinden. Hinsichtlich der Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung sollen ebenfalls pflichtweise Anhangangaben erfolgen. So sollen z. B. Sondereffekte anhand des Betrags und der Art der einzelnen Posten im Anhang sichtbar gemacht werden. Das Charakteristikum der "Außergewöhnlichkeit" muss im Unternehmenskontext gesehen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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