Tz. 6

Mit der Richtlinie 2013/34/EU verfolgt der EU-Gesetzgeber das Ziel die Jahresabschluss- und Konzernabschlussrichtlinie zu vereinigen. Auch wird durch die Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten eine Zunahme der Harmonisierung der Rechnungslegung angestrebt. Die nationale Umsetzung der Richtlinie erfolgte im Wege des BilRUG mit Datum zum 23.07.2015, wobei datumsgleich auch die Änderung in Kraft trat. Die Änderungen führen nur in Teilen zu Anpassungen des HGB. Mit Blick auf die Anhangangaben wirkt sich das BilRUG in einem doch wesentlichem Umfang aus. So werfen einige Anhangangaben Fragen auf, die zur geeigneten Umsetzung zu diskutieren wären.[2]

[2] Rimmelspacher/Reitmeier, WPg 2015, 1003 (1003).

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