Tz. 139
IAS 24 macht keine Vorgaben darüber, in welcher Form die Angaben zu nahestehenden Parteien zu machen sind. Es bietet sich i. d. R. eine tabellarische Form der Darstellung an. Die folgende Tabelle stellt dies anhand eines Beispiels dar, ohne jedoch Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Bei den ausstehenden Forderungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen werden beispielhaft in einer Fußnote Angaben zu den Konditionen gemacht. Auf diese Angaben wird bei den anderen nahestehenden Parteien aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
- Beispiel für eine tabellarische Darstellung der Angaben zu nahestehenden Parteien
in Mio. EUR | 2015 | 2014 |
---|---|---|
Erbrachte Lieferungen und Leistungen | ||
- nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 17,3 | 17,9 |
- Gemeinschaftsunternehmen | 21,5 | 18,2 |
- assoziierte Unternehmen | 7,0 | 6,9 |
- sonstige nahestehende Personen | 0 | 0,3 |
Empfangene Lieferungen und Leistungen | ||
- nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 21,9 | 19,3 |
- Gemeinschaftsunternehmen | 2,4 | 1,9 |
- assoziierte Unternehmen | 7,3 | 9,2 |
- Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | 0,5 | 0,7 |
Ausstehende Forderungen | ||
- Gemeinschaftsunternehmen | 16,0* | 19,5 |
- sonstige nahestehende Personen | 2,5 | 2,5 |
Ausstehende Verbindlichkeiten | ||
- assoziierte Unternehmen | 6,1 | 7,2 |
- Versorgungskassen | 7,9 | 6,8 |
* Zinssatz: 3 %, Laufzeit: 5 Jahre, erhaltene Garantien: 2,5 Mio. EUR, Forderungsabschreibung: 1,5 Mio.
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