Tz. 139

IAS 24 macht keine Vorgaben darüber, in welcher Form die Angaben zu nahestehenden Parteien zu machen sind. Es bietet sich i. d. R. eine tabellarische Form der Darstellung an. Die folgende Tabelle stellt dies anhand eines Beispiels dar, ohne jedoch Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Bei den ausstehenden Forderungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen werden beispielhaft in einer Fußnote Angaben zu den Konditionen gemacht. Auf diese Angaben wird bei den anderen nahestehenden Parteien aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.

  1. Beispiel für eine tabellarische Darstellung der Angaben zu nahestehenden Parteien
 
in Mio. EUR 2015 2014
Erbrachte Lieferungen und Leistungen
- nicht konsolidierte Tochterunternehmen 17,3 17,9
- Gemeinschaftsunternehmen 21,5 18,2
- assoziierte Unternehmen 7,0 6,9
- sonstige nahestehende Personen 0 0,3
Empfangene Lieferungen und Leistungen
- nicht konsolidierte Tochterunternehmen 21,9 19,3
- Gemeinschaftsunternehmen 2,4 1,9
- assoziierte Unternehmen 7,3 9,2
- Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen 0,5 0,7
Ausstehende Forderungen
- Gemeinschaftsunternehmen 16,0* 19,5
- sonstige nahestehende Personen 2,5 2,5
Ausstehende Verbindlichkeiten
- assoziierte Unternehmen 6,1 7,2
- Versorgungskassen 7,9 6,8

* Zinssatz: 3 %, Laufzeit: 5 Jahre, erhaltene Garantien: 2,5 Mio. EUR, Forderungsabschreibung: 1,5 Mio.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge