Tz. 24

Die grundlegenden Anhangangabepflichten zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bilanz und GuV werden in § 284 HGB erläutert (vgl. Tz. 1 ff.). § 285 HGB widmet sich hingegen rechtsformübergreifenden Einzelfällen. Nachfolgend gibt diese Kommentierung einen Überblick über die in § 285 HGB enthaltenen Einzelvorschriften in der Reihenfolge, in der diese im HGB abgehandelt werden. Bei den Einzelangaben handelt es sich u. a. um:

  • Angaben zu Verbindlichkeiten
  • außerbilanzielle Geschäfte
  • Aufgliederung der Umsatzerlöse
  • Beteiligungsbesitz
  • Mutterunternehmen

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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