Tz. 76

Nach § 251 HGB sind Haftungsverhältnisse unter der Bilanz bzw. nach § 268 Abs. 7 HGB im Anhang anzugeben. Gem. § 285 Nr. 27 HGB sind die Gründe für eine Einschätzung des Risikos einer bestehenden Inanspruchnahme zu erläutern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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