a) Überblick

 

Tz. 24

Die grundlegenden Anhangangabepflichten zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bilanz und GuV werden in § 284 HGB erläutert (vgl. Tz. 1 ff.). § 285 HGB widmet sich hingegen rechtsformübergreifenden Einzelfällen. Nachfolgend gibt diese Kommentierung einen Überblick über die in § 285 HGB enthaltenen Einzelvorschriften in der Reihenfolge, in der diese im HGB abgehandelt werden. Bei den Einzelangaben handelt es sich u. a. um:

  • Angaben zu Verbindlichkeiten
  • außerbilanzielle Geschäfte
  • Aufgliederung der Umsatzerlöse
  • Beteiligungsbesitz
  • Mutterunternehmen

b) Geltungsbereich

 

Tz. 25

§ 285 HGB enthält pflichtmäßig zu erfüllende Einzelangaben für KapGes/KapCo-Gesellschaften, die anhangangabepflichtig sind. Die Einzelvorschriften zu den Anhangangaben sind jährlich erneut zu leisten. Negativvermerke bzw. Fehlanzeigen sind nicht notwendig und überflüssig. Genauere Ausführungen zum Geltungsbereich finden sich im Folgenden.

c) Rechtpolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

 

Tz. 26

Zur rechtspolitischen Diskussion und den Entwicklungsperspektiven (vgl. Tz. 6, 27 ff.).

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