1. Einleitung

 

Tz. 149

Laut IAS 33.1 besteht das Ziel der Angabe des Ergebnisses je Aktie (earnings per share, EPS) darin, die Ertragskraft unterschiedlicher Unternehmen innerhalb einer Berichtsperiode, aber auch ein- und desselben Unternehmens zwischen verschiedenen Berichtsperioden besser vergleichen zu können.

 

Tz. 150

Werden Stammaktien oder potenzielle Stammaktien eines Unternehmens öffentlich gehandelt, verlangt IAS 33 die Angabe des Ergebnisses je Aktie. Als Stammaktie gilt nach IAS 33.5 f. ein Eigenkapitalinstrument, das allen anderen Arten von Eigenkapitalinstrumenten in Bezug auf die Reihenfolge bei der Verteilung von Dividenden nachgeordnet ist. Potenzielle Stammaktien stellen Finanzinstrumente oder sonstige Verträge dar, die dem Inhaber das Anrecht auf Stammaktien verbriefen können. IAS 33.7 führt beispielhaft Optionen und Optionsscheine an.

Stellt ein Unternehmen sowohl Einzel- als auch Konzernabschluss nach IFRS auf, ist gemäß IAS 33.4 die Angabe des Ergebnisses je Aktie ausschließlich für die konsolidierten Informationen erforderlich. Nimmt ein Unternehmen die Angabe dennoch auch im Einzelabschluss vor, darf diese Angabe ausschließlich in der GuV- bzw. Gesamtergebnisrechnung des Einzelabschlusses, nicht aber im Konzernabschluss erfolgen.

2. Erläuterung

a) Unverwässertes Ergebnis je Aktie

 

Tz. 151

Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie erfolgt gemäß IAS 33.10 mittels Division des den Stammaktionären des Mutterunternehmens zustehenden Gewinns oder Verlusts (Zähler) durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl innerhalb der Berichtsperiode ausstehenden Stammaktien ­(Nenner).

 

Tz. 152

Für die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl ausstehender Stammaktien ist nicht die Stückzahl am Periodenende maßgeblich. Stattdessen rekurriert IAS 33.19 auf die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Periode im Umlauf gewesenen Aktien. Per definitionem wird die gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender Stammaktien durch die Stückzahl zu Beginn der Berichtsperiode, bereinigt um innerhalb der Periode zurück- und ausgegebener Aktien, verkörpert. Zudem ist die Multiplikation mit einem Zeitfaktor erforderlich. Dieser Zeitfaktor – akzeptiert wird gemäß IAS 33.20 üblicherweise auch ein Näherungswert – stellt das Verhältnis der Anzahl an Tagen, an denen sich die jeweiligen Aktien im Umlauf befinden, und der Gesamtzahl der Tage der Berichtsperiode dar.[76]

 

Tz. 153

Eigene Anteile, d. h. vom Unternehmen selbst oder einem seiner Tochterunternehmen zurückgekaufte und gehaltene Eigenkapitalinstrumente, sind von innerhalb der Berichtsperiode ausstehenden Stammaktien abzuziehen. Zurückgekaufte Aktien sind so lange zu berücksichtigen, wie sie sich im Umlauf befinden. Neu emittierte Aktien sind ab Ausgabezeitpunkt zu beachten. Als Ausgabezeitpunkt ist nach IAS 33.21 üblicherweise der Tag anzusehen, an dem die entgeltliche Gegenleistung fällig ist.[77]

 

BEISPIEL

Beispiel für die Berechnung der durchschnittlichen Anzahl an Stammaktien[78]

 
    Emittierte Aktien Eigene Anteile Aktien im Umlauf
1. Januar 2010 Saldo am Jahresanfang 4.000 600 3.400
31. Juni 2010 Ausgabe neuer Aktien gegen liquide Mittel 1.600 - 5.000
1. Dezember 2010 Kauf eigener Anteile gegen liquide Mittel - 500 4.500
31. Dezember 2010 Saldo am Jahresende 2.800 1.100 4.500

Berechnung des gewichteten Durchschnitts:

(3.400 * 6/12) + (5.000 * 5/12) + (4.500 * 1/12) = 4.158 Aktien oder

(3.400 * 12/12) + (1.600 * 6/12) - (500 * 1/12) = 4.158 Aktien

 

Tz. 154

Besonderheiten bestehen etwa bei Emissionen, die das Eigenkapital nicht verändern. Hierzu zählen bspw. die Ausgabe von Berichtigungsaktien oder der Aktiensplit, bei denen dem Unternehmen keine Gegenleistung für die zusätzlichen Aktien zufließt. Während sich die Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien erhöht, bleibt das eingesetzte Kapital konstant. In diesen Fällen ist gemäß IAS 33.36 eine Bereinigung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl ausstehender Stammaktien für die Berichts- sowie die Vergleichsperioden vorzunehmen. Üblicherweise kommt es aufgrund des Anstiegs der Aktienanzahl zu einem vergleichsweise geringeren Ergebnis je Aktie. Bei Aktienzusammenlegungen vermindert sich die Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien, während das eingesetzte Kapital konstant bleibt. Auch hier sind entsprechende Bereinigungen für die Berichts- und Vergleichsperioden vorzunehmen. Aufgrund der sinkenden Aktienanzahl kommt es zu einem vergleichsweise höheren Ergebnis je Aktie.[79]

[76] Ruhnke/Huschke, in: MüKo-BilR, IAS 33 Rn. 45.
[77] Wiechmann/Scharfenbeck, in: Beck IFRS-Hdb., § 16 Rn. 6.
[78] IAS 33.IE2.
[79] Ruhnke/Huschke, in: MüKo-BilR, IAS 33 Rn. 45.

b) Verwässertes Ergebnis je Aktie

 

Tz. 155

Zusätzlich zum unverwässerten Ergebnis je Aktie ist auch das verwässerte Ergebnis je Aktie anzugeben. Die Angabe des verwässerten Ergebnisses je Aktie bedingt das Vorliegen potenzieller Aktien, d. h. eines Finanzinstruments oder sonstigen Vertrags, durch welchen dem Inhaber das Recht auf Stammaktien verbrieft werden kann. Unter Verwässerung ist gemäß IAS 33.5 eine Verringerung des Ergebnisses je Aktie...

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