Tz. 74

Nach IAS 7 ist die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds, wie nach DRS 21, ebenfalls anzugeben, eine Überleitungsrechnung zu den entsprechenden Bilanzposten ist immer erforderlich (IAS 7.45 ff., .IE3C). Eine Angabepflicht besteht auch für Verfügungsbeschränkungen unterliegende Finanzmittelfondsbestände. Dieser Angabe ist eine Stellungnahme des Managements beizufügen (IAS 7.48 f., .IE3C). Ferner sind alle relevanten Informationen bezüglich zahlungsunwirksamer Geschäftsvorfälle aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit bereitzustellen (IAS 7.43, .IE3B). Darüber hinaus ist der Gesamtbetrag der gezahlten Zinsen anzugeben, unabhängig davon, ob sie aktiviert oder als Aufwand erfasst wurden (IAS 7.32). Des Weiteren sind folgende ergänzende Angaben bei Übernahme oder Verlust der Beherrschung an einem Tochterunternehmen oder einer sonstigen Geschäftseinheit erforderlich (IAS 7.40, .IE3 A):

  • die Summe des gezahlten oder erhaltenen Entgelts,
  • der aus Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten bestehende Teil des Entgelts,
  • der dem Tochterunternehmen oder der sonstigen Geschäftseinheit zuzuordnende Betrag der Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente sowie
  • die Beträge der Vermögenswerte und Schulden neben den Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten des Tochterunternehmens oder der sonstigen Geschäftseinheit gegliedert nach Hauptkategorien.

DRS 2 enthielt diese Angabepflichten ebenfalls, in DRS 21 wurde jedoch explizit auf sie verzichtet, da sie nicht zwingend für das Verständnis der Kapitalflussrechnung seien (DRS 21.B31).

 

Tz. 75

Schließlich sind die Netto-Cashflows aus aufgegebenen Geschäftsbereichen getrennt nach Tätigkeitsbereichen anzugeben, sofern die Angabe nicht direkt in der Kapitalflussrechnung enthalten ist (IFRS 5.33(c)).

 

Tz. 76

Lediglich Empfehlungen enthält IAS 7 für (IAS 7.50 ff., .IE3D):

  • die Angabe nicht ausgenutzter Kreditlinien unter Angabe aller Verwendungsbeschränkungen,
  • die Differenzierung in Cashflows für die Erweiterung und die Erhaltung der Betriebskapazität sowie
  • eine Aufgliederung der Cashflows aus den drei Tätigkeitsbereichen nach berichtspflichtigen Segmenten.
 

Tz. 77

Ferner sind mit der Änderung von IAS 7 im Januar 2016 erweiterte Angabepflichten zum besseren Verständnis der Finanzlage eines Unternehmens eingeführt worden. Die Änderungen greifen für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2017 beginnen, eine frühere Anwendung ist zulässig (IAS 7.60). Das EU-Endorsement hierfür steht allerdings noch aus, wird aber für das vierte Quartal 2016 erwartet, sodass es noch rechtzeitig vor dem verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt vorliegen würde.[28]

IAS 7 sieht nun Angaben vor, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, zahlungswirksame und zahlungsunwirksame Änderungen von Verbindlichkeiten, bei denen Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit angefallen sind oder anfallen werden (Finanzverbindlichkeiten), besser einschätzen zu können (IAS 7.44A, .44C). Konkret erfordert dies Angaben zu folgenden Sachverhalten:

  • Änderungen von Finanzierungscashflows
  • Änderungen aus der Erlangung oder dem Verlust der Kontrolle über ein Unternehmen
  • Änderungen aus Umrechnungsdifferenzen
  • Fair-Value-Änderungen
  • Sonstige Änderungen (IAS 7.44B)

Die erweiterten Angaben sind ebenfalls für finanzielle Vermögenswerte zu tätigen, deren Cashflows ebenfalls der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, da sie direkt mit den Finanzverbindlichkeiten verbunden sind, wie z.B. finanzielle Vermögenswerte, die der Absicherung von Finanzverbindlichkeiten dienen (IAS 7.44C).

Eine Möglichkeit zur Erfüllung der Angabepflichten besteht in der Erstellung einer Überleitungsrechnung für die entsprechenden Bilanzposten zu Beginn und zum Ende einer Berichtsperiode, bei der alle oben aufgeführten Änderungen enthalten sind. Dabei ist sicherzustellen, dass genügend Informationen bereitgestellt werden, sodass die Abschlussadressaten in der Lage sind, die Verbindung zwischen den Überleitungsposten und der Bilanz sowie der Kapitalflussrechnung herzustellen (IAS 7.44D).

[28] Vgl. (15.04.2016).

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