Tz. 140

Die Segmentberichterstattung folgt dem management approach und löst sich somit zumindest in Teilen von den bilanziellen Ansatz- und Bewertungsregelungen. Als Ausfluss dieser Divergenz müssen Segmentwerte auf Konzernwerte übergeleitet werden (IFRS 8.28). Diese Vorgabe gilt zumindest für die im internen Reporting an den Vorstand berichteten Werte.

 

Tz. 141

Eine Überleitung auf die sich im Konzern ergebenden Werte erfordert der Standard u. a. für:

  • den Gesamtbetrag der Umsatzerlöse der berichtspflichtigen Segmente
  • den Gesamtbetrag der Bewertungen der Gewinne oder Verluste der berichtspflichtigen Segmente zum Konzern-Gewinn oder -Verlust vor Steuern (sofern Steuern in den berichtspflichtigen Segmenten keine Berücksichtigung finden) und aufgegebenen Geschäftsbereichen
  • den Gesamtbetrag der Vermögenswerte der berichtspflichtigen Segmente zu den Vermögenswerten im Konzern, sofern diese im internen Managementreport angegeben werden
  • den Gesamtbetrag der Schulden der berichtspflichtigen Segmente zu den Schulden im Konzern, sofern diese im internen Managementreport angegeben werden
  • Überzuleiten sind auch alle anderen wesentlichen Beträge der berichtspflichtigen Segmente zu den Werten im Konzern.

Hierbei sind die wesentlichen Überleitungsposten separat zu identifizieren und zu beschreiben (IFRS 8.28).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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