Tz. 49

Nach IFRS gehört die Kapitalflussrechnung zu den Pflichtbestandteilen eines jeden IFRS-Abschlusses (IAS 1.10(d), IAS 7.1). Der Standard ist in seiner derzeitigen Grundform für Geschäftsjahre seit dem 01.01.1994 anzuwenden. Für die Folgeänderungen aus anderen Standards wurden z. T. Erstanwendungszeitpunkte in Übereinstimmung mit den geänderten oder neu verabschiedeten Standards gewählt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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