Tz. 131

Der Standard folgt bei der Datenerhebung dem management approach, wodurch dem Abschlussadressaten der Blickwinkel und die Entscheidungsgrundlage des Managements vermittelt werden sollen (vgl. Tz. 106). Dies hat die Entscheidungsnützlichkeit der Informationen zum Ziel, anhand derer die Arbeit des Managements bewertet werden kann und anhand derer Prognosen abgeleitet werden können. Zur Datenaufbereitung werden die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwendet, die auch im internen Steuerungs- und Berichtswesen Anwendung finden. Gemäß IFRS 8.25 müssen die Segmentbeträge dem Wert entsprechen, auf dessen Grundlage Hauptentscheidungsträger die Ertragskraft bewerten und die Ressourcenallokation vornehmen. Im Resultat können somit deutliche Abweichungen zwischen Segmentbericht und Jahresabschluss entstehen.[69] Bei Verwendung verschiedener Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist die der externen Rechnungslegung von den Grundsätzen her am nächsten kommende zu wählen.

 

Tz. 132

Die gewonnene Datengrundlage muss sich jedoch in ihrer Aussagekraft auch mit Blick auf den internen Steuerungsgedanken und das externe Berichtswesen messen lassen. Der management approach zieht somit dort die Grenze seiner Anwendung, wo er die Steuerung des Unternehmens, das externe Berichtswesen und die Entscheidungsnützlichkeit der gewonnenen Informationen ad absurdum führt.[70] In diesem Spannungsfeld stehen nachfolgende drei Problembereiche:[71]

  • Vollkommene Orientierung am externen Berichtswesen
  • Vollkommene Orientierung an den erwarteten Informationen des Kapitalmarkts
  • Orientierung an einer verschleiernden Berichterstattung

Die erste Alternative führt den Bilanzadressaten fort vom Idealziel der Entscheidungsnützlichkeit. Die zweite Alternative steht in der Gefahr, ausschließlich adressatengetrieben zu agieren. Die letzte Alternative gründet oftmals in einer suboptimalen Darstellung des Unternehmens, da u. a. Unterbewertungen zu Desinformationszwecken genutzt werden können.

 

BEISPIEL

Die X-AG bilanziert zum Zwecke der internen Steuerung in der Segmentberichterstattung bestimmte Vermögenswerte zur Unterbewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten anstatt mit dem fair value, wie dieser für Zwecke des externen Berichtswesens verwendet wird. Die Orientierung am management approach führt daher zu einer gewollt irreführenden Darstellung, die einer entscheidungsnützlichen Darstellung widerspricht.

Die konsistente Darstellung der Segmentberichterstattung mit Blick auf den Zuschnitt der Segmente muss sich zudem am internen Berichtwesen als auch am Lagebericht sowie weiteren externen Informationen messen lassen.[72] Die Segmentierung sollte daher in Übereinstimmung mit der externen Darstellung des Geschäftsmodells des Unternehmens stehen bzw. dieser zumindest nicht völlig diametral entgegengesetzt sein. Der management approach endet spätestens dann, wenn die interne Berichterstattung den gesetzlichen Anforderungen des Aktiengesetzes nicht genügt (vgl. Tz. 87).

[69] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 36 Rn. 60.
[70] Freiberg, PiR 2013, 64 (65).
[71] Grottke/Krammer, KoR 2008, 670 (675 f.).
[72] Freiberg, PiR 2013, 64 (65).

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