Tz. 90

Die operativen Segmente grenzen sich als geschäftliche Aktivitäten ab, die potenzielle sowie tatsächliche externe oder intersegmentäre Umsätze generieren und regelmäßig von der Unternehmensleitung wirtschaftlich überwacht werden (DRS 3.9). Damit umfasst die Definition explizit auch vertikal integrierte Unternehmenseinheiten und mögliche zukünftige erlösgenerierende Einheiten als potenzielle Segmente für eine Bericht­erstattung.[38] Der Begriff Unternehmensleitung bezieht sich hierbei auf die oberste Managementebene, welche das interne Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystem überwacht (zur Abgrenzung nach IFRS vgl. Tz. 120 ff.).[39] Nach IFRS 8 muss der chief operating decision maker (CODM) nicht grundsätzlich auf oberster Managementebene angesiedelt sein, insbesondere wenn Segmentmanager als maßgebliche Entscheidungsträger die Geschicke bestimmter Bereiche leiten. Hierauf baut die interne Unternehmens- und Berichtsstruktur auf. Die Segmentierung kann demnach auf verschiedenen Einteilungen beruhen, je nachdem, wie die Entscheidungsfindung und Ressourcenallokation im Unternehmen strukturiert sind. U. a. kann dies eine

  • produktbezogene Segmentierung,
  • geographische Segmentierung oder
  • kundengruppenspezifische Segmentierung beinhalten.

Die kundengruppenspezifische gilt für Zwecke der Zusammenfassung als produktspezifische Segmentierung, weshalb die produktspezifischen Zusammenfassungskriterien (vgl. Tz. 93) zu verwenden sind (DRS 3.8). Daneben können überdies auch andere Abgrenzungen herangezogen werden. Die Auflistung stellt sich als nicht abgeschlossen dar. Die Abgrenzung eines Segments erfordert die Erfüllung der Mehrzahl der aus produkt- oder kundenorientierter Sicht vorgegebenen Merkmale. Bei verschiedentlichen Segmentstrukturen konzentriert sich die Darstellung auf die Struktur, die die Risiken und Chancen am geeignetsten offenlegt (DRS 3.11).

 

Tz. 91

Die Segmentabgrenzung nach HGB und IFRS stimmt definitorisch überein. Mithin ist auch der Begriff der "Umsatzerlöse" gleich zu verstehen, d. h. nach HGB nicht i. S. von § 277 Abs. 1 HGB (DRS 3.8). Hierzu zählen vor allen Dingen Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen oder dem Verkauf von Produkten, jedoch keine periodenfremden Erträge.

[38] Alvarez, Segmentberichterstattung und Segmentanalyse, Wiesbaden 2004, 45.
[39] Kirsch, in: Petersen u. a., BilanzR, § 297 HGB Rn. 45.

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