Tz. 160

Im Hinblick auf die zu berücksichtigenden verwässernden Effekte ist die Betrachtung auf die konsolidierte Ebene zu erweitern. Hierbei ist gemäß IAS 33.40 i. V. m. IAS 33A11 f. wie folgt zu unterscheiden:[85]

  • Von Tochter-, Gemeinschafts- sowie assoziierten Unternehmen emittierte Wertpapiere, die den Besitzern die Möglichkeit zum Tausch in Stammaktien des Tochter-, Gemeinschafts- oder assoziierten Unternehmen einräumen, sind in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie dieser Unternehmen aufzunehmen. Für die Bestimmung des verwässerten Ergebnisses je Aktie beim Mutterunternehmen ist dieses dann anteilig in Abhängigkeit zur Beteiligungshöhe des Mutterunternehmens in die Ergebnisgröße (Zähler) einzubeziehen.
  • In Stammaktien des Mutterunternehmens wandelbare Wertpapiere von Tochter-, Gemeinschafts- oder assoziierten Unternehmen sind unmittelbar in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie beim Mutterunternehmen einzubeziehen.
  • In Stammaktien von Tochter-, Gemeinschafts- oder assoziierte Unternehmen wandelbare Wertpapiere, die sich im Besitz des Mutterunternehmens befinden, sind in die Berechnung der Ergebnisgröße (Zähler) einzubeziehen. Auf die Anzahl der Aktien (Nenner) haben diese Änderungen keinen Einfluss. Ein Einfluss auf die Ergebnisgröße (Zähler) kann sich etwa im Falle wegfallender Zinszahlungen ergeben.
[85] Wiechmann/Scharfenbeck, in: Beck IFRS-Hdb., § 16 Rn. 21.

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