Tz. 55

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit kann auch nach IFRS nach der direkten und der indirekten Methode ermittelt werden (IAS 7.18). Entgegen DRS 21 wird in IAS 7.19 die Ermittlung nach der direkten Methode empfohlen. Wie nach DRS 21 sind dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit auf Erlöserzielung ausgerichtete Aktivitäten zuzuordnen sowie sämtliche Aktivitäten, die nicht bei der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit einzubeziehen sind (IAS 7.14).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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