Tz. 12

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit kann nach der direkten und der indirekten Methode erstellt werden (DRS 21.24), wobei DRS 21 keine der beiden Methoden bevorzugt. In der deutschen Rechnungslegungspraxis wird der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fast ausschließlich nach der indirekten Methode ermittelt.[4] Dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind auf Erlöserzielung ausgerichtete Aktivitäten zuzuordnen sowie sämtliche Aktivitäten, die nicht bei der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit einzubeziehen sind (DRS 21.9).

[4] Vgl. Hüttche/Int-Veen, IRZ 2008, 347 (348); Rudolph, in: Beck IFRS-Hdb., § 18 Rn. 36; Bösser/Pilhofer/Lessel, PiR 2013, 359 (362).

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