Tz. 121

Die in § 250 HGB bezeichneten Positionen sind unter diesem Gliederungspunkt als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Anders als bei latenten Steuern ist eine Verrechnung mit passiven Rechnungsabgrenzungsposten unzulässig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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