Tz. 169

Vermögenswerte im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnisse werden in der Bilanz des Leasinggebers wie sich in seinem rechtlichen Besitz befindliche Vermögenswerte ausgewiesen. Die Leasingobjekte sind unter dem (langfristigen) Anlagevermögen auszuweisen.

 

Tz. 170

Beim Leasinggeber werden Leasingforderungen vor dem Hintergrund von Finanzierungsleasingverhältnissen getrennt zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Zu beachten ist hierbei das Gliederungswahlrecht nach „current” und „non-current” gemäß IAS 1.60.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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