Tz. 185

§ 268 HGB ist an die geänderten europäischen Vorgaben durch das BilRUG angepasst worden. Größter Diskussionspunkt ist gewiss die in § 268 Abs. 8 HGB fixierte Ausschüttungssperre. Obwohl diese Regelung mit § 269 HGB a. F. ein Vorbild hat, sind viele Fragen im neuen Lichte aufgetreten. Ob der Gesetzgeber sich bei einigen Diskussionspunkten um Klarstellung bemüht oder die Lösungen allein von Literatur und Rechtsprechung finden lässt, muss abgewartet werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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