Tz. 36

Der im März 2014 veröffentlichte Entwurf für die Überarbeitung des IAS 1 (ED/2014/1)[92] beruhte zum Teil auf Erkenntnissen der Disclosure Intiative die auf einer Konferenz des IASB im Januar 2013 ihren Ausgangspunkt nahm und zum Teil auf einem Diskus­sions­papier, "Preliminary Views on Finan­cial Statements Pre­sentation" vom Oktober 2008.[93] Dieses ist aus einem gemeinsamen Projekt des IASB und des amerikanischen FASB ("Financial Statement Presentation Project") entstan­den.[94] Ein Ziel dieses Projekts war es, die Zahl der un­terschied­lichen Darstellungsformen zu reduzieren und die Gliederungstiefe der Abschlüsse zu verein­heitlichen. Beides war von An­wen­dern kritisiert worden.[95] Das Diskussionspapier 2008 formuliert drei primäre Ziele für eine Neufassung der Darstellungsgrundsätze[96]:

  • Abstimmung aller Teile des Jahresabschlusses auch in ihrer Gesamtheit (cohesiveness objective)
  • Stärkung des Einzelausweises und der Gliederungstiefe (disaggregation objective)
  • Stärkung der Aussagekraft des Jahresabschlusses über die Entwicklung der Zahlungs­fähigkeit des Unternehmens (liquidity and financial flexibility objective)

Der Entwurf für Änderungen zu IAS 1 (ED/2014/1) hatte insbesondere noch das zweite Ziel der Stär­kung des Einzelausweises und der Gliederungstiefe (disaggregation objective) fokussiert und Vorschriften zur Konkretisierung der Regeln zur Wesentlichkeit und Zusammenfassung von Posten (ma­teriality and aggregation) sowie Vorschläge für konkretisierte Gliederungs­vor­schriften für die Bilanz und den Anhang zur Offenlegung der Bewertungs­methoden vorgesehen.

In dem im Dezember 2014 veröffentlichten "Amendments to IAS 1: Disclosure Initiative" ist nur ein Teil dieser Vorschläge umgesetzt worden. Dazu gehören die Vorschläge zur Änderung und Ergänzung der IAS 1.29–.31 über die Wesentlichkeit und die Zusammenfassung von Posten. Der Vorschlag einer festen Glie­derung auf der ersten Ebene der Bilanz, die dann weiter zu untergliedern sein kann ist nur teilweise umgesetzt worden.

Die weiteren Arbeiten an der Disclosure Initiative konzentrieren sich auf die Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes und Änderungen an den IAS 7 und 8. Der Kritik an der einge­schränkten Vergleichbarkeit der Darstellung der IFRS-Abschlüsse hat das IASB damit nur teilweise Rechnung getragen.

[92] IASB, Exposure Draft ED/2014/1, Disclosure Initiative, Proposed amendements to IAS 1, Comments to be received by 23 July 2014, March 2014, abrufbar unter: http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Amendments-to-IAS-1/ED-March-2014/Documents/ED-Disclosure-Initiative-Amendments-IAS-1-March-2014.pdf, abgerufen am 26.02.2016.
[93] IASB, Discussion Paper: Preliminary Views on Financial Statements Presentation, October 2008, abrufbar unter: http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Financial-Statement-Presentation/Phase-B/DP08/Documents/DPPrelViewsFinStmtPresentation.pdf, abgerufen am 26.02.2016.
[94] Bischof u. a., in: Baetge u. a., IFRS-Ko, IAS 1 Rn. 213 räumen dem Projekt mit Verweis auf die Ressourcenrestriktionen nur geringe Chancen auf rasche Fortschritte ein.
[95] IASB, Discussion Paper: Preliminary Views on Financial Statements Presentation, October 2008, 13.
[96] Vgl. IASB, Discussion Paper: Preliminary Views on Financial Statements Presen­ta­tion, October 2008, 2.5–2.13.

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