Tz. 342

§ 277 Abs. 4 HGB ist durch das BilRUG vollständig weggefallen. Nach dem RefE war noch geplant, für periodenfremde Erträge gem. § 277 Abs. 4 Satz 2 HGB a. F. eine Erläuterungspflicht im Anhang vorzusehen. Davon nimmt die endgültige Fassung wie schon der RegE Abstand und streicht § 277 Abs. 4 HGB vollständig. Mit der vollständigen Streichung verbunden ist eine Erweiterung der Angabepflichten für den Anhang gem. § 285 Nr. 31 HGB.[674] Dort wird allerdings nicht auf Periodenfremdheit, sondern auf außergewöhnliche Größenordnung und Bedeutung Bezug genommen.

[674] Kirsch, DStZ 2015, 103 (109).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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