Tz. 348

Die Darstellung der Posten des sonstigen Ergebnisses erfolgt separat nach Art und getrennt nach Posten, die keiner Umgliederung und die ggf. einer späteren Umgliederung in die GuV unterliegen (IAS 1.82 A(a)). Ebenso sind Anteile am sonstigen Ergebnis, die auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfallen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden getrennt nach Posten, die keiner und die ggf. einer Umgliederung in die GuV unterliegen, jeweils in einer Summe separat auszuweisen (IAS 1.82 A(b)).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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