Tz. 184

§ 268 HGB ist auf alle Gesellschaften gem. § 264, § 264a HGB anwendbar. Praktisch von großer Bedeutung wird § 268 Abs. 8 HGB und der Umgang mit dieser Vorschrift sein. Diese Norm ist als Ausschüttungssperre in das HGB im Zuge des BilMoG aufgenommen worden. Es handelt sich um eine in das Gesellschaftsrecht gehörende Kapitalerhaltungsvorschrift. Wegen der vielen Zweifelsfragen zu dieser Vorschrift ist damit zu rechnen, dass recht bald Rechtsprechung bei Ansprüchen wegen Verstoßes gegen Kapitalerhaltungspflichten ergehen wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge