Tz. 347

Die Aufwandsgliederung ist nach dem Umsatz- oder dem Gesamtkostenverfahren vorzunehmen, wobei die Darstellung entweder in der GuV oder im Anhang erfolgen kann; die Darstellung in der GuV wird empfohlen (IAS 1.99–.100). Es ist das Verfahren anzuwenden, das unternehmensspezifisch die verlässlicheren und relevanteren Informationen liefert (IAS 1.99, .105). Bei Wahl für das Umsatzkostenverfahren sind zusätzliche Informationen zu den Aufwandsarten anzugeben, insbesondere zu Abschreibungen und Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 1.104).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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