Tz. 34
Der geltende IAS 1 beruht auf einer Neubekanntmachung im Rahmen des Joint project Financial statement presentation (IAS1.BC7 ff.), die im September 2007 veröffentlicht worden ist.
Durch die Standardänderung "Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation and IAS 1 Presentation of Financial Statements – Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation" v. 14.08.2008 über Ausnahmen von den Vorschriften über die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sind die Absätze 8A, 80A und 136A neu in IAS 1 eingefügt worden. Diese Änderung ist durch VO (EG) 53/2009 v. 21.01.2009[84] in Unionsrecht übernommen worden.
Durch die Standardänderungen "Improvements to IFRSs" v. 22.05.2008 und v. 16.04.2009 sind die Absätze 68, 69 und 71 (Regelungen und Konkretisierungen der Positionen Kurzfristige Vermögenswerte und Schulden) geändert worden. Diese Änderungen sind durch VO (EG) 70/2009 v. 23.01.2009[85] und VO (EG) 244/2010 v. 23.03.2010[86] in Unionsrecht übernommen worden.
Durch die Standardänderung "Improvements to IFRSs" v. 06.05.2010 sind die Absätze 106 und 107 geändert sowie Absatz 106 A (Anhangangaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung) angefügt worden. Die Änderung ist durch VO (EG) 149/2011 v. 18.02.2011[87] in Unionsrecht übernommen worden.
Durch die Standardänderungen "Consolidated Financial Statements" und "Fair Value Measurement" v. 12.05.2011, mit der einerseits IFRS 10 und IFRS 12 neu angefügt wurden, die die Konzernrechnungslegungsvorschriften aus IAS 27 übernommen haben und andererseits die Fair-Value-Bewertungsregeln in dem neu eingefügten IFRS 13 zusammengefasst wurden, sind die Abs. 4, 119, 123, 124, 128 und 133 redaktionell geändert worden. Die Änderungen sind durch VO (EU) 1255/2012 v. 11.12.2012[88] in Unionsrecht übernommen worden.
Durch die Standardänderung "Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses" ("Presentation of Items of other Comprehensive Income, Amendment to IAS 1") v. 16.06.2011, mit der die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung und des sonstigen Ergebnisses grundlegend neu geregelt wurde, sind die Abs. 7, 10, 82, 85–87, 90, 91, 94, 100 und 115 geändert, die Abs. 10A, 81A, 81B und 82A eingefügt und die Abs. 12, 81, 83 und 84 gestrichen worden. Durch die Standardänderung "Leistungen für Arbeitnehmer" ("Amendments to IAS 19 Employee Benefits") v. 16.06.2011 ist nochmals die Definition des sonstigen Ergebnisses in den Absätzen 7 du 96 geändert worden. Die Änderungen sind durch VO 475/2012 v. 05.06.2012[89] in Unionsrecht übernommen worden.
Durch die Standardänderung "Jährliche Verbesserungen, Zyklus 2009–2011" ("Annual Improvements 2009–2011 Cycle") v. 17.05.2012 sind die Regelungen über Vergleichsinformationen geändert worden. Dazu sind Abs. 10, 38 und 41 geändert, die Abs. 39 und 40 gestrichen und die Abs. 38A–38D hinzugefügt worden. Die Änderungen sind durch VO (EU) 301/2013 v. 27.03.2013[90] in Unionsrecht übernommen worden.
Durch die Standardänderung "Amendments to IAS 1: Disclosure Initiative" v. 18.12.2014 sind die Abs. 10, 31, 54–55. 82A, 85, 113–114, 117, 119 und 122 geändert, die Abs. 30A, 55A und 85A–85B hinzugefügt und die Abs. 115 und 120 gestrichen worden. Die Änderungen sind durch VO (EU) 2015/2406 v. 18.12.2015.[91]
Noch nicht in Unionsrecht übernommen worden sind die folgenden Änderungen des IAS 1:
Durch die Standardänderung "Amendments to IFRS 9‚ Financial Instruments’" v. 26.11.2013 sind die Regelungen zur Bilanzierung von Absicherungsgeschäften (hedge accounting) geändert worden. Damit einhergehend sind die Abs. 7, 68, 71, 82, 93, 95, 96, 106 und 123 geändert und die Abs. 139E und 139G gestrichen worden. Die Übernahme in Unionsrecht ist für das zweite Halbjahr 2016 vorgesehen.
Durch die Standardänderung "IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers" v. 28.05.2014 ist Abs. 34 geändert worden. Die Übernahme in Unionsrecht ist für das dritte Quartal 2016 vorgesehen.
Durch die Standardänderung "IFRS 9 Financial Instruments" v. 24.07.2014 sind die Definition der sonstigen Erträge in Abs. 7 und die Abs. 68, 71, 82, 83, 95, 96, 106 und 123 geändert, Abs. 139E, 139G und 139M gestrichen und ein neuer Abs. 139O hinzugefügt worden. Die Übernahme in Unsionsrecht ist für das zweite Halbjahr 2016 vorgesehen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen