Tz. 3
§ 265 HGB basiert auf den Art. 3, 4, 13 der 4. EG-Richtlinie. Die Richtlinie wollte eigentlich eine zwischenbetriebliche und zwischenstaatliche Vergleichbarkeit erreichen, was jedoch als missglückt gilt. Lediglich die innerbetriebliche Vergleichbarkeit wird erreicht.[4]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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