Tz. 3

§ 265 HGB basiert auf den Art. 3, 4, 13 der 4. EG-Richtlinie. Die Richtlinie wollte eigentlich eine zwischenbetriebliche und zwischenstaatliche Vergleichbarkeit erreichen, was jedoch als missglückt gilt. Lediglich die innerbetriebliche Vergleichbarkeit wird erreicht.[4]

[4] Dazu ADS, § 265 HGB Rn. 2; Reiner/Haußer, in: MüKo-HGB, § 265 HGB Rn. 2.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge