Tz. 346

Unabhängig davon, welche Form der Erfolgsdarstellung gewählt wird, sind mindestens folgende GuV-Posten separat auszuweisen (IAS 1.81A, .82):

  • Umsatzerlöse
  • Finanzierungsaufwendungen
  • Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
  • Steueraufwendungen
  • Nachsteuerergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
  • Periodenergebnis

Für Erläuterungen zu den einzelnen Posten vgl. Tz. 357 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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