Tz. 156

Die IFRS kennen keine spezifischen Ausweisvorschriften, die sich nur in einem Standard bündeln. Zu unterscheiden sind grundlegende Vorschriften z. B. zur Klassifizierung von kurz- und langfristigen Posten wie in IAS 1 sowie spezielle Vorschriften zum Ausweis spezifischer Posten nach IAS 38, IFRS 5 oder dem Finanzanlagevermögen. Nachfolgend wird u. a. auf die spezifischeren, eher aber rudimentären, Vorschriften eingegangen. Diese werden von den grundlegenden Vorschriften des IAS 1 (z. B. dem Saldierungsverbot) flankiert, sofern keine spezifischeren Regelungen im Standard selbst existieren (fall-back-Regelung).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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